Entlastungsbetrag richtig nutzen: 131 Euro monatlich für Pflegebedürftige
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 131 Euro, der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
1. Tages- und Nachtpflege
- Besuch einer Tagespflegeeinrichtung
- Nächtliche Betreuung in einer Nachtpflege
2. Kurzzeitpflege
- Vorübergehende stationäre Pflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt)
3. Ambulante Pflegedienste
- Grundpflege wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Hauswirtschaftliche Versorgung
4. Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Betreuungsgruppen für demenziell Erkrankte
- Helferinnen und Helfer im Alltag (Einkaufshilfe, Begleitung)
- Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter
5. Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung (§ 45b SGB XI)
- Kreativangebote, Gedächtnistraining
- Bewegungsangebote
- Gesprächskreise
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
- Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1-5).
- Wählen Sie einen geeigneten Anbieter aus (Pflegedienst, Tagespflege, Betreuungsangebot).
- Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten bis zu 131 Euro monatlich.
Wichtig:
Der Anspruch verfällt nicht, wenn Sie ihn nicht nutzen. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Beratungsstellen in Berlin
Bei Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Pflege allgemein helfen Ihnen die Pflegestützpunkte in Berlin kostenlos weiter. Auch Morgenlicht Alltagshilfe berät Sie gern zu den Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag.
Stand: Mai 2026
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