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Kosten und Pflegekasse

Was kostet Alltagshilfe – und was zahlt die Pflegekasse?

Unser Stundensatz beträgt 35,50 €, Anfahrt und Verwaltung sind enthalten. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 131 € im Monat. Welche Kosten für Sie entstehen, klären wir vor dem ersten Einsatz.

Rechenbeispiel Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Stundensatz
35,50 €
Hilfe pro Monat
ca. 3 Std. 41 Min.

Bei Direktabrechnung im verfügbaren Budget ohne Eigenanteil. Maßgeblich ist das Budget, das bei Ihrer Pflegekasse tatsächlich noch frei ist.

Drei Wege der Finanzierung

Pflegegrad 1 bis 5

Entlastungsbetrag

bis 131 € pro Monat

Für Pflegebedürftige, die zu Hause leben. Zweckgebunden für anerkannte Angebote wie Morgenlicht.

  • Im verfügbaren Budget ohne Eigenanteil möglich
  • Direktabrechnung bei erfüllten Voraussetzungen
  • Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt

Pflegegrad 2 bis 5

Umwandlungsanspruch

bis 40 % der nicht genutzten Sachleistungen

Nicht genutzte ambulante Pflegesachleistungen können teilweise für Alltagshilfe eingesetzt werden.

  • Die Pflegekasse rechnet zuerst die genutzten Sachleistungen ab
  • Ein anteiliges Pflegegeld kann sich verringern
  • Höhe bitte vorab mit der Pflegekasse klären
Etwa doppelt so viele Stunden wie beim Pflegedienst

Ohne Pflegegrad

Privat bezahlen

35,50 € pro Stunde

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt oder Sie mehr Stunden wünschen, als das Budget abdeckt.

  • Gleicher Stundensatz, Anfahrt inklusive
  • Umfang und Häufigkeit nach Absprache
  • Steuerliche Absetzbarkeit bitte mit Steuerberatung klären

Bei vorübergehendem Hilfebedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann auch eine Haushaltshilfe der Krankenkasse in Betracht kommen. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet der zuständige Kostenträger im Einzelfall.

So läuft die Abrechnung

Wir helfen Ihnen, das vorhandene Budget zu klären und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. Noch kein Pflegegrad? Dann erklären wir Ihnen den Antrag.

  1. Budget klären

    Wir besprechen Pflegegrad, Pflegekasse und ob vom Entlastungsbetrag noch etwas verfügbar ist.

  2. Direktabrechnung vereinbaren

    In der Regel mit einer Abtretungserklärung. Dann rechnen wir die anerkannten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

  3. Abrechnen

    Die geleisteten Stunden werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Kosten außerhalb des Budgets entstehen nur nach Ihrer Zustimmung.

Häufige Fragen zu Kosten und Abrechnung

Was kostet eine Stunde Alltagshilfe bei Morgenlicht?

Der Stundensatz beträgt 35,50 €. Anfahrt und Verwaltung sind darin enthalten. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse die Kosten im Rahmen des verfügbaren Budgets übernehmen.

Wie viele Stunden bezahlt die Pflegekasse mit 131 €?

131 € geteilt durch 35,50 € ergeben rechnerisch etwa 3 Stunden und 41 Minuten im Monat. Wer den Betrag einige Monate anspart, kann ihn auch für einen größeren Einsatz nutzen.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Jahresende übrig ist, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nicht, wenn eine Direktabrechnung vereinbart wird. Dafür unterschreiben Sie in der Regel eine Abtretungserklärung, und wir rechnen die anerkannten Leistungen im verfügbaren Budget direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ohne Direktabrechnung reichen Sie unsere Rechnung selbst bei der Pflegekasse ein.

Was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist?

Dann entstehen Kosten zum Stundensatz, die Sie selbst tragen. Stunden außerhalb des Budgets planen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Weitere Fragen zu Kosten und Pflegekasse

Persönliche Beratung

Fragen zur Kostenübernahme?

Wir prüfen mit Ihnen, welches Budget vorhanden ist und wie viele Stunden damit realistisch möglich sind – kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Ansprechpartnerin:Asiye Duman

Alle Kontaktwege

Telefonisch erreichbar Mo–Fr, 9–16 Uhr · Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch