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Morgenlicht Alltagshilfe Berlin
Hilfe & Ratgeber

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen, Kosten und der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Allgemeine Fragen

Morgenlicht ist Ihre herzliche und zuverlässige Alltagshilfe in Berlin. Wir helfen Senioren und Pflegebedürftigen dabei, so lange und selbstbestimmt wie möglich im eigenen Zuhause zu leben. Ob verlässliche Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen oder einfach ein offenes Ohr im Alltag – wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen. Wenn Pflegegrad, Budget und Unterlagen vorliegen, kann eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse vereinbart werden.
Wir bemühen uns, Ihnen schnell einen Termin zu bieten. In vielen Fällen können wir bereits innerhalb weniger Tage mit der Unterstützung beginnen. Rufen Sie uns einfach an – wir finden eine Lösung.
Wir sind in Berlin tätig, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kreuzberg und Neukölln. Dort unterstützen wir Sie gerne direkt in Ihrem Kiez. Aber auch wenn Sie in einem angrenzenden Bezirk wohnen: Kontaktieren Sie uns einfach – wir besprechen gemeinsam, ob und wie wir Sie an Ihrem Wohnort betreuen können.
Wir bieten unsere Hilfe und die gesamte Beratung neben Deutsch auch auf Türkisch und Englisch an.

Kosten & Pflegekasse

Unser transparenter Stundensatz für die Alltagshilfe beträgt 35,50 €. Mit Pflegegrad 1 bis 5 können anerkannte Leistungen im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags ohne Eigenanteil möglich sein. Die Voraussetzungen und mögliche Kosten außerhalb des Budgets klären wir vor Beginn. Im Stundensatz sind Anfahrt und Administration enthalten. Auch Privatzahler ohne Pflegegrad können Leistungen zum selben Stundensatz vereinbaren.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Dieser kann für anerkannte Leistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Wenn Budget und Unterlagen vorliegen, kann eine Direktabrechnung vereinbart werden. Im verfügbaren Budget kann die Hilfe ohne Eigenanteil genutzt werden. Ihr reguläres Pflegegeld wird durch den Entlastungsbetrag nicht gekürzt.
Beim Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 % des nicht genutzten Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Die Pflegekasse rechnet zunächst die tatsächlich genutzten Pflegesachleistungen ab. Die Nutzung des Umwandlungsanspruchs kann sich auf die Höhe des anteiligen Pflegegeldes auswirken. Ob und in welcher Höhe ein Betrag verfügbar ist, muss individuell mit der Pflegekasse geklärt werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Verhinderungspflege in Betracht kommen, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund an der Pflege gehindert ist. Sie ist kein frei verfügbares monatliches Zusatzbudget. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, welcher Betrag verfügbar ist und wie abgerechnet werden kann, ist individuell mit der Pflegekasse zu klären.
Eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung kann möglich sein. Ob und in welcher Höhe das für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen – als Privatzahler zum Stundensatz von 35,50 €. Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Antrag & Pflegegrad

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – telefonisch oder schriftlich. Die Kasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Begutachtungstermin. Wir unterstützen Sie gerne beim gesamten Ablauf.
Wir stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Ablauf gerne zur Seite und geben Ihnen hilfreiche Tipps aus unserer Praxis, damit Sie wissen, welche Schritte auf Sie zukommen.
Ein Antrag kann sinnvoll sein, wenn Sie dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen. Bei Pflegegrad 1 bis 5 besteht in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Welche weiteren Leistungen ab Pflegegrad 2 möglich sind, hängt von Ihrer persönlichen Pflegesituation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Für die Bearbeitung gilt grundsätzlich eine Frist von 25 Arbeitstagen ab Eingang des Antrags bei der Pflegekasse. Die Frist betrifft die Entscheidung über den Antrag; der Begutachtungstermin wird individuell vereinbart. In bestimmten Fällen gelten kürzere Fristen.

Unsere Leistungen

Wir bieten fünf Hauptbereiche: 1) Haushalt & Wohlbefinden, 2) Einkauf & Erledigungen, 3) Begleitung & Mobilität, 4) Alltag & Organisation, 5) Soziale Teilhabe & Freizeit. Details finden Sie auf unserer Leistungen-Seite.
So oft Sie möchten – im Rahmen Ihres Budgets. Die meisten Kunden nutzen unsere Leistungen 1-3 Mal pro Woche für einige Stunden.
Nein, Sie müssen nicht immer zu Hause sein. Für bestimmte Aufgaben wie Einkäufe oder Behördengänge kann die Betreuungsperson auch selbstständig tätig werden. Dies besprechen wir individuell mit Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage.

Mo–Fr: 09:00 – 16:00 Uhr