Morgenlicht
MORGENLICHTALLTAGSHILFE BERLIN
Hilfe & Ratgeber

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen, Kosten und der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Allgemeine Fragen

Morgenlicht ist Ihre herzliche und zuverlässige Alltagshilfe in Berlin. Wir helfen Senioren und Pflegebedürftigen dabei, so lange und selbstbestimmt wie möglich im eigenen Zuhause zu leben. Ob verlässliche Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen oder einfach ein offenes Ohr im Alltag – wir entlasten Sie und Ihre Angehörigen. Als staatlich anerkannter Anbieter können wir dabei direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wir bemühen uns, Ihnen schnell einen Termin zu bieten. In vielen Fällen können wir bereits innerhalb weniger Tage mit der Unterstützung beginnen. Rufen Sie uns einfach an – wir finden eine Lösung.
Wir sind in Berlin tätig, mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Bezirke Kreuzberg, Neukölln und Mitte. Dort unterstützen wir Sie gerne direkt in Ihrem Kiez. Aber auch wenn Sie in einem angrenzenden Bezirk wohnen: Kontaktieren Sie uns einfach – wir besprechen gemeinsam, ob und wie wir Sie an Ihrem Wohnort betreuen können.

Kosten & Pflegekasse

Unser transparenter Stundensatz für die Alltagshilfe beträgt 35,50 €. Wenn Sie einen Pflegegrad (1 bis 5) haben, ist unsere Unterstützung für Sie jedoch in der Regel komplett kostenlos, da wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen (z. B. über den Entlastungsbetrag). In unserem Stundensatz ist bereits alles enthalten – von der Anfahrt bis zur gesamten Bürokratie. Auch Privatzahler ohne Pflegegrad können uns zum exakt selben Preis buchen.
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser ist speziell für Dienstleistungen wie unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung gedacht. Da wir staatlich anerkannt sind, rechnen wir diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen dabei 0 € Kosten. Ihr reguläres Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.
Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzliche Fördertöpfe der Pflegekasse, die viele gar nicht kennen. Wenn Sie beispielsweise keinen Pflegedienst für die Körperpflege nutzen, können wir einen Teil Ihres ungenutzten Pflegebudgets für mehr Haushaltshilfe einsetzen. So stehen Ihnen oft hunderte Euro zusätzlich im Monat zur Verfügung.
Ja. Ab Pflegegrad 2 stellt die Pflegekasse ein Extra-Budget (die sogenannte Verhinderungspflege) zur Verfügung. Wenn Ihre Angehörigen im Urlaub, krank oder anderweitig verhindert sind, können wir dieses Budget nutzen, um stundenweise als Vertretung im Alltag einzuspringen.
Ja! Als Privatzahler können Sie 20 % unserer Rechnung (maximal 600 € pro Jahr) von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet Ihnen somit einen Teil der Kosten zurück.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen – als Privatzahler zum Stundensatz von 35,50 €. Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Antrag & Pflegegrad

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – telefonisch oder schriftlich. Die Kasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Begutachtungstermin in Ihrer Wohnung. Wir unterstützen Sie gerne beim gesamten Prozess.
Wir stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Ablauf gerne zur Seite und geben Ihnen hilfreiche Tipps aus unserer Praxis, damit Sie wissen, welche Schritte auf Sie zukommen.
Ein Antrag lohnt sich immer, wenn Sie dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen. Schon ab Pflegegrad 1 erhalten Sie jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen sogar noch deutlich größere Extra-Budgets zur Verfügung, die Sie für unsere Haushaltshilfe und Betreuung nutzen können.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4-6 Wochen nach dem Begutachtungstermin den schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse.

Unsere Leistungen

Wir bieten fünf Hauptbereiche: 1) Haushalt & Wohlbefinden, 2) Einkauf & Erledigungen, 3) Begleitung & Mobilität, 4) Alltag & Organisation, 5) Soziale Teilhabe & Freizeit. Details finden Sie auf unserer Leistungen-Seite.
So oft Sie möchten – im Rahmen Ihres Budgets. Die meisten Kunden nutzen unsere Leistungen 1-3 Mal pro Woche für einige Stunden.
Nein, Sie müssen nicht immer zu Hause sein. Für bestimmte Aufgaben wie Einkäufe oder Behördengänge kann die Betreuungsperson auch selbstständig tätig werden. Dies besprechen wir individuell mit Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage.

Mo–Fr: 09:00 – 16:00 Uhr