Haushaltshilfe bei Pflegegrad: Was zahlt die Pflegekasse?
Wenn Haushalt, Einkauf oder Wäsche zu anstrengend werden, kann der Entlastungsbetrag eine wichtige Hilfe sein.

Viele Menschen mit Pflegegrad brauchen keine umfangreiche Pflege, aber praktische Hilfe im Haushalt. Genau dafür kann Alltagshilfe sinnvoll sein: Reinigung, Wäsche, Einkauf und kleine Erledigungen geben Sicherheit und entlasten Angehörige.
Welche Leistung kann dafür genutzt werden?
Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er kann für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehört häufig auch Haushaltshilfe, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Der Betrag wird nicht frei ausgezahlt. Er wird für konkrete Leistungen genutzt und mit Rechnung oder direkter Abrechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Was zählt als Haushaltshilfe?
- Wohnung reinigen, staubsaugen und wischen
- Küche und Bad sauber halten
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Bettwäsche wechseln
- einfache Mahlzeiten vorbereiten
- Einkäufe und Apothekengänge erledigen
Warum ist ein anerkannter Anbieter wichtig?
Die Pflegekasse erstattet Leistungen nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Berlin muss der Anbieter entsprechend anerkannt beziehungsweise zertifiziert sein. Morgenlicht Alltagshilfe Berlin ist als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt.
Für wen ist Haushaltshilfe besonders sinnvoll?
Haushaltshilfe ist besonders hilfreich, wenn Angehörige berufstätig sind, die Wohnung nicht mehr regelmäßig gepflegt werden kann oder Einkäufe körperlich zu anstrengend werden. Früh genutzt verhindert sie oft, dass die Belastung zu Hause zu groß wird.
Anerkannt
Abrechnung nur mit passenden Voraussetzungen und zugelassenem Angebot.
Planbar
Regelmäßige Hilfe sorgt für einen stabilen Alltag.
Zusätzlich
Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Ja, häufig kann Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag genutzt werden. Wichtig ist, dass die Leistung über einen anerkannten Anbieter erfolgt.
Kann ich jede Haushaltshilfe nehmen?
Für die Abrechnung mit der Pflegekasse muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. Private Hilfe ohne Anerkennung wird meist nicht erstattet.
Wird mein Pflegegeld dadurch gekürzt?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht automatisch vom Pflegegeld abgezogen.
Haushaltshilfe in Berlin organisieren
Wir erklären Ihnen, welche Unterstützung passt und wie die Abrechnung über die Pflegekasse laufen kann.
Beratung anfragen