Zum Hauptinhalt springen

Haushaltshilfe und Pflegekasse

Haushaltshilfe bei Pflegegrad: Was zahlt die Pflegekasse?

Wann die Pflegekasse eine Haushaltshilfe bezahlt, welche Aufgaben dazugehören und warum der Anbieter anerkannt sein muss – einfach erklärt.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesedauer: ca. 4 MinutenHerausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin

Kurz erklärt

  • Finanzierung über den Entlastungsbetrag
  • Der Anbieter muss anerkannt sein
  • Das Pflegegeld wird nicht gekürzt
  • Direktabrechnung kann Vorkasse vermeiden
Fragen? 030 235 930 28

Viele Menschen mit Pflegegrad brauchen keine umfangreiche Pflege, aber praktische Hilfe im Haushalt. Reinigung, Wäsche, Einkauf und kleine Erledigungen geben Sicherheit und entlasten Angehörige.

Welche Leistung der Pflegekasse kann genutzt werden?

Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Zu diesen Angeboten gehören ausdrücklich auch praktische Hilfen im Haushalt.

Der Betrag wird nicht frei ausgezahlt. Er wird für konkrete Leistungen genutzt und per Rechnung oder Direktabrechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.

Was gehört zur Haushaltshilfe?

  • Wohnung reinigen, Staub saugen und wischen
  • Küche und Bad sauber halten
  • Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
  • Bettwäsche wechseln
  • einfache Mahlzeiten vorbereiten
  • Einkäufe und Apothekengänge erledigen

Warum der Anbieter anerkannt sein muss

Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Angeboten, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Für die Anerkennung ist unter anderem ein Konzept zur Qualitätssicherung und zur Schulung der Helfenden erforderlich. Morgenlicht Alltagshilfe Berlin ist als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt.

Wie viel Haushaltshilfe ist möglich?

Das hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Bei Morgenlicht kostet eine Stunde 35,50 €. Mit 131 € sind damit rechnerisch etwa 3 Stunden und 41 Minuten im Monat möglich. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch genutzt werden; Details dazu auf der Seite Kosten und Pflegekasse.

Für wen ist Haushaltshilfe besonders sinnvoll?

Wenn Angehörige berufstätig sind, die Wohnung nicht mehr regelmäßig gepflegt werden kann oder Einkäufe körperlich zu anstrengend werden. Früh genutzt verhindert Haushaltshilfe oft, dass die Belastung zu Hause zu groß wird.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?

Ja, über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat – vorausgesetzt, es liegt ein Pflegegrad vor, die Person lebt zu Hause und die Haushaltshilfe wird von einem anerkannten Anbieter erbracht.

Kann ich jede Haushaltshilfe nehmen?

Nein. Für die Erstattung muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. Private Hilfe ohne Anerkennung, etwa eine Reinigungskraft ohne entsprechende Zulassung, wird in der Regel nicht erstattet.

Wird mein Pflegegeld dadurch gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung und wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Anders ist es beim Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2, der ein anteiliges Pflegegeld verringern kann.

Quellen

Persönliche Beratung

Haushaltshilfe in Berlin organisieren

Wir erklären Ihnen, welche Unterstützung passt und wie die Abrechnung über die Pflegekasse laufen kann.

Ihre Ansprechpartnerin:Asiye Duman

Alle Kontaktwege

Telefonisch erreichbar Mo–Fr, 9–16 Uhr · Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch