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Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Alltagshilfe bei Pflegegrad: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig

Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 131 € im Monat für Alltagshilfe. Wer Anspruch hat, wofür das Geld genutzt werden kann und wie die Abrechnung funktioniert.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesedauer: ca. 7 MinutenHerausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin

Kurz erklärt

  • Bis zu 131 € im Monat, 1.572 € im Jahr
  • Ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause
  • Nur für anerkannte Angebote
  • Restbeträge bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar
Fragen? 030 235 930 28

Im Jahr 2026 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kommt zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.

Gerade diese Leistung bleibt oft ungenutzt. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch haben, oder denken, das Geld werde automatisch ausgezahlt. Das stimmt nicht: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte anerkannte Angebote verwendet werden.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI für Menschen, die zu Hause gepflegt oder betreut werden. Sie soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Das Geld wird nicht monatlich überwiesen, sondern für konkrete Leistungen eingesetzt – zum Beispiel für eine anerkannte Alltagshilfe oder Haushaltshilfe.

Wer hat Anspruch?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt oder betreut werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst organisiert wird.

Die Leistung muss von einem Anbieter erbracht werden, der nach Landesrecht anerkannt ist. Morgenlicht Alltagshilfe Berlin ist als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt und unterstützt in den Bereichen Haushalt, Einkauf, Begleitung, Alltag und Soziales.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Haushalt und Reinigung

Wohnung reinigen, Küche und Bad putzen, Wäsche waschen, Betten beziehen oder einfache Mahlzeiten vorbereiten.

Einkauf und Erledigungen

Wocheneinkauf, Apothekengänge, Post, Bank, Drogerie oder andere notwendige Besorgungen.

Begleitung außer Haus

Begleitung zum Arzt, zur Behörde, zur Krankenkasse, zum Einkauf oder zu Freizeitangeboten.

Alltagsorganisation und soziale Teilhabe

Post sortieren, Termine im Blick behalten, einfache Formulare ausfüllen – aber auch Gespräche, Spaziergänge, Vorlesen oder die Begleitung zu Seniorentreffs. Gerade bei Einsamkeit im Alter ist diese Unterstützung oft genauso wichtig wie Hilfe im Haushalt.

Was nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt wird

  • medizinische Behandlungspflege, etwa Spritzen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe durch Fachpflege
  • Leistungen von Anbietern ohne Anerkennung
  • frei ausgezahlte Geldleistungen ohne Rechnung

Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt außerdem: Hilfen eines Pflegedienstes bei der körperbezogenen Selbstversorgung, etwa Waschen oder Anziehen, können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 1 ist das ausnahmsweise möglich.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Grundsätzlich gilt das Erstattungsprinzip: Die Leistung wird erbracht, es gibt eine Rechnung, und diese wird bei der Pflegekasse eingereicht. Wer kein Geld vorstrecken möchte, kann mit manchen anerkannten Anbietern eine Direktabrechnung vereinbaren. Dafür wird in der Regel eine Abtretungserklärung unterschrieben.

Wird das Pflegegeld gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld. Pflegegeld und Entlastungsbetrag haben unterschiedliche Zwecke.

Kann man ungenutzte Beträge ansparen?

Ja. Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Ende eines Kalenderjahres übrig ist, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest.

Was, wenn 131 € im Monat nicht reichen?

Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 % der nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (Umwandlungsanspruch). Das kann ein anteiliges Pflegegeld verringern und sollte vorher mit der Pflegekasse geklärt werden. Wie viele Stunden das bringt, zeigt unser Rechenbeispiel zur Pflegesachleistung.

Warum Alltagshilfe oft zu spät genutzt wird

Viele Familien organisieren Unterstützung erst, wenn die Belastung schon sehr hoch ist. Früh eingesetzt kann Alltagshilfe Überforderung vermeiden, zum Beispiel wenn:

  • Angehörige arbeiten und nicht jede Woche beim Haushalt helfen können,
  • Arzttermine, Briefe und Anträge unübersichtlich werden,
  • Einkäufe körperlich zu anstrengend sind,
  • die pflegebedürftige Person kaum noch rausgeht oder
  • nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung fehlt.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Pflegegrad beantragen und die Begutachtung gut vorbereiten.

Fazit

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige, aber oft übersehene Leistung der Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich bis zu 131 € für Unterstützung im Alltag zur Verfügung – für Haushalt, Einkauf, Begleitung, Alltagsorganisation und soziale Teilhabe, sofern der Anbieter anerkannt ist.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 131 € automatisch ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht wie Pflegegeld überwiesen. Er wird für anerkannte Leistungen genutzt und über Rechnung oder Direktabrechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.

Gibt es den Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1?

Ja. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch, wenn sie zu Hause gepflegt oder betreut werden.

Kann ich damit eine Haushaltshilfe bezahlen?

Ja, wenn die Haushaltshilfe über ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag erfolgt. Typisch sind Reinigung, Wäsche, Einkauf und andere Hilfen im Alltag.

Verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Ende des Kalenderjahres übrig ist, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Quellen

Persönliche Beratung

Entlastungsbetrag in Berlin nutzen

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