Alltagshilfe bei Pflegegrad: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig
Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, dass ihnen neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen noch eine weitere Unterstützung zusteht: der Entlastungsbetrag.

Im Jahr 2026 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt.
Gerade diese Leistung bleibt oft ungenutzt. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch haben. Andere denken, das Geld werde automatisch ausgezahlt. Das stimmt nicht: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt oder betreut werden. Er soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.
Das Geld ist nicht als frei verfügbares Pflegegeld gedacht. Es wird also nicht einfach monatlich auf das Konto überwiesen. Stattdessen wird es für konkrete Leistungen eingesetzt, zum Beispiel für eine anerkannte Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Betreuung.
Wer hat Anspruch auf Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn sie zu Hause gepflegt oder betreut werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst organisiert wird.
Wichtig ist: Die Leistung muss von einem Anbieter erbracht werden, der nach Landesrecht anerkannt ist. In Berlin bedeutet das, dass der Anbieter entsprechend zugelassen beziehungsweise zertifiziert sein muss.
Morgenlicht Alltagshilfe Berlin ist als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt und unterstützt in Bereichen wie Haushalt, Einkauf, Begleitung, Alltag und Soziales.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für praktische Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören vor allem Leistungen, die den Alltag leichter, sicherer und übersichtlicher machen.
Haushalt und Reinigung
Wohnungsreinigung, Staubsaugen, Wischen, Küche und Bad reinigen, Wäsche waschen, Betten beziehen oder einfache Mahlzeiten vorbereiten.
Einkauf und Erledigungen
Wocheneinkauf, Apothekengänge, Post, Bank, Drogerie oder andere notwendige Besorgungen.
Begleitung außer Haus
Begleitung zum Arzt, zur Behörde, zur Krankenkasse, zum Einkauf oder zu Freizeitangeboten.
Alltagsorganisation und soziale Teilhabe
Unterstützung beim Sortieren von Post, beim Überblick über Termine, beim Ausfüllen einfacher Formulare oder bei wichtigen Telefonaten kann ebenfalls helfen, den Alltag stabiler zu gestalten.
Auch Gespräche, Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsames Zeitungslesen, Begleitung zu Seniorentreffs, Nachbarschaftscafés oder kulturellen Angeboten können unter Alltagshilfe fallen. Gerade bei Einsamkeit im Alter ist diese Unterstützung oft genauso wichtig wie Hilfe im Haushalt.
Was kann nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Der Entlastungsbetrag darf nicht einfach als zusätzliches Pflegegeld verwendet werden. Auch medizinische Behandlungspflege gehört nicht zur normalen Alltagshilfe.
- medizinische Behandlungspflege, etwa Spritzen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe durch Fachpflege
- größere Renovierungen, Reparaturen oder Sonderreinigungen
- Leistungen ohne anerkannte Zulassung
- frei ausgezahlte Geldleistungen ohne Rechnung
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist außerdem wichtig: Körperbezogene Pflege, also zum Beispiel Waschen, Duschen oder Anziehen, wird grundsätzlich über Pflegesachleistungen und nicht über den Entlastungsbetrag finanziert. Eine Ausnahme besteht bei Pflegegrad 1.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Häufig läuft der Entlastungsbetrag nach dem Kostenerstattungsprinzip: Die Leistung wird erbracht, es gibt eine Rechnung, und diese Rechnung wird bei der Pflegekasse eingereicht.
Viele Familien möchten aber keine Rechnungen sammeln und kein Geld vorstrecken. Deshalb bieten manche anerkannte Anbieter eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an. Dafür wird in der Regel eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld. Wer Pflegegeld erhält, verliert dieses Geld nicht automatisch, nur weil Alltagshilfe genutzt wird. Pflegegeld und Entlastungsbetrag haben unterschiedliche Zwecke.
Kann man ungenutzte Beträge ansparen?
Ja. Wenn der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt wird, wird der Rest in die nächsten Monate übertragen. Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Was passiert, wenn 131 € im Monat nicht reichen?
Für manche Haushalte reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, vor allem wenn regelmäßig Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Begleitung gebraucht wird. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Warum Alltagshilfe oft zu spät genutzt wird
Viele Familien organisieren Unterstützung erst dann, wenn die Belastung schon sehr hoch ist. Dabei ist Alltagshilfe gerade früh sinnvoll. Wenn regelmäßig jemand beim Haushalt, Einkauf oder bei Terminen unterstützt, kann das Überforderung verhindern.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Pflegegrad beantragen und den Hilfebedarf gut vorbereiten.
- Angehörige arbeiten und können nicht jede Woche beim Haushalt helfen.
- Arzttermine, Briefe und Anträge werden unübersichtlich.
- Einkäufe werden körperlich zu anstrengend.
- Die pflegebedürftige Person geht kaum noch raus.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt fehlt vorübergehend Unterstützung.
Alltagshilfe in Berlin: Was Morgenlicht übernimmt
Morgenlicht unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige in Berlin bei Haushalt, Einkauf, Apothekengängen, Begleitung zu Arzt, Behörde, Bank oder Freizeitangeboten, Hilfe bei Post und Terminen sowie bei Spaziergängen, Gesprächen und sozialer Teilhabe.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Bekomme ich die 131 € automatisch ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht wie Pflegegeld überwiesen. Er wird für anerkannte Leistungen genutzt und über Rechnung oder Direktabrechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Gibt es den Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1?
Ja. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch, wenn die Versorgung überwiegend zu Hause stattfindet.
Kann ich damit eine Haushaltshilfe bezahlen?
Ja, wenn die Haushaltshilfe über einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter erfolgt. Typisch sind Reinigung, Wäsche, Einkauf und andere Hilfen im Alltag.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Fazit
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige, aber oft übersehene Leistung der Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung, Alltagsorganisation und soziale Teilhabe finanziert werden, sofern der Anbieter anerkannt ist.
Für viele Familien bedeutet das: weniger Belastung, mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität im Alltag. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte den Entlastungsbetrag nicht ungenutzt lassen.
Entlastungsbetrag in Berlin nutzen
Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterstützung passt und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert.
Kostenfrei beraten lassen