Pflegegrad und Antrag
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt erklärt
So beantragen Sie einen Pflegegrad: Antrag bei der Pflegekasse, Hilfebedarf sammeln, Begutachtung vorbereiten, Bescheid prüfen – mit Fristen und Tipps für Angehörige.
Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesedauer: ca. 5 MinutenHerausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin
Kurz erklärt
- Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen
- Hilfebedarf im Alltag konkret notieren
- Entscheidung spätestens nach 25 Arbeitstagen
- Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Ein Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag. Viele Familien warten zu lange mit dem Antrag. Dabei ist er oft der wichtigste erste Schritt.
Wer im Haushalt, bei Terminen, beim Einkaufen, bei der Körperpflege, bei der Orientierung oder der Tagesstruktur voraussichtlich dauerhaft – mindestens sechs Monate – Unterstützung braucht, sollte den Anspruch prüfen lassen.
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Für den Start reicht ein kurzer Satz: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es in der Regel frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Schieben Sie den Antrag deshalb nicht unnötig auf.
2. Hilfebedarf ehrlich sammeln
Für die Begutachtung zählt nicht, was an einem besonders guten Tag noch klappt, sondern welche Unterstützung im normalen Alltag regelmäßig nötig ist. Diese Fragen helfen:
- Fällt das Aufstehen, Waschen, Duschen oder Anziehen schwer?
- Werden Medikamente, Termine oder Mahlzeiten vergessen?
- Ist der Einkauf körperlich zu anstrengend?
- Bleiben Haushalt, Wäsche oder Post liegen?
- Gibt es Sturzangst, Unsicherheit außer Haus oder Einsamkeit?
3. Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Beim Termin sollte eine Person dabei sein, die den Alltag gut kennt. Hilfreich sind Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausberichte und eine kurze Liste mit konkreten Alltagssituationen. Eine ausführliche Checkliste und die sechs geprüften Lebensbereiche finden Sie im Ratgeber Pflegegrad-Begutachtung vorbereiten.
4. Bescheid prüfen
Die Pflegekasse muss grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Mit dem Bescheid kommt das Gutachten. Wenn das Ergebnis nicht zur tatsächlichen Situation passt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
5. Leistungen sinnvoll nutzen
Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er kann für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden, zum Beispiel für Haushalt, Einkauf, Begleitung und Alltagsorganisation. Wie die Abrechnung funktioniert, erklären wir auf der Seite Kosten und Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder über ein Formular der Kasse gestellt werden.
Muss ich den Antrag ausführlich begründen?
Nein. Für den Start reicht ein kurzer Satz. Wichtig ist danach die gute Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
Die Pflegekasse muss grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI).
Was mache ich, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig ist?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Prüfen Sie dazu das mitgeschickte Gutachten genau.

