Leistungen bei Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Welche Hilfe steht Ihnen zu?
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigungen – und trotzdem gibt es Unterstützung: vor allem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für Alltagshilfe.
Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesedauer: ca. 4 MinutenHerausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin
Kurz erklärt
- Bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat
- Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1
- Nutzbar für anerkannte Alltagshilfe
- Nicht genutztes Budget wird übertragen
Pflegegrad 1 wird häufig unterschätzt. Viele Betroffene schaffen noch vieles selbst, brauchen aber regelmäßig Unterstützung, damit der Alltag sicher und geordnet bleibt. Genau dafür gibt es schon ab Pflegegrad 1 Geld von der Pflegekasse.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Bei der Begutachtung wurden zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erreicht. Im Alltag heißt das oft: Einkaufen fällt schwer, die Wohnung bleibt liegen, Briefe werden unübersichtlich oder Termine sind ohne Begleitung belastend. Wie die Punkte zustande kommen, erklärt unser Ratgeber zur Pflegegrad-Begutachtung.
Die wichtigste Leistung: der Entlastungsbetrag
Wer Pflegegrad 1 hat und zu Hause lebt, kann bis zu 131 € im Monat für zweckgebundene Unterstützung nutzen – im Jahr bis zu 1.572 €. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für Leistungen verwendet, zum Beispiel von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Eine Besonderheit gilt nur bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch für Hilfen eines zugelassenen Pflegedienstes bei der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, etwa beim Duschen.
Wofür Alltagshilfe bei Pflegegrad 1 genutzt wird
- Hilfe im Haushalt und bei der Wäsche
- Einkäufe und Apothekengänge
- Begleitung zu Arzt, Behörde oder Krankenkasse
- Unterstützung bei Post, Terminen und Alltagsorganisation
- Spaziergänge, Gespräche und soziale Teilhabe
Bei einem Stundensatz von 35,50 € entsprechen 131 € rechnerisch etwa 3 Stunden und 41 Minuten Hilfe im Monat. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Weitere Leistungen
Auch bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegeberatung. Weitere Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung können in Betracht kommen – Voraussetzungen und Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn Pflegegrad 1 bereits anerkannt ist, lohnt sich ein Blick darauf, ob der Entlastungsbetrag bisher ungenutzt geblieben ist. Wenn noch kein Pflegegrad besteht, hilft der Beitrag Pflegegrad beantragen bei der Vorbereitung.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat die wichtigste Leistung für Hilfe im Alltag.
Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bezahlen?
Ja, wenn die Haushaltshilfe von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht wird. Dann kann der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Ein eigener Antrag vorab ist nicht nötig; der Pflegegrad muss aber anerkannt sein. Die Kosten werden gegen Rechnung erstattet oder bei vereinbarter Direktabrechnung vom Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet.

