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Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistung: doppelt so viel Haushaltshilfe aus Ihrem Budget

Für Putzen, Wäsche und Einkaufen brauchen Sie keinen Pflegedienst. Mit einer anerkannten Alltagshilfe bekommen Sie aus demselben Teil Ihrer Pflegesachleistung etwa doppelt so viele Stunden Hilfe – und Ihr Pflegegeld wird dabei nicht stärker gekürzt.

Veröffentlicht am Aktualisiert am Lesedauer: ca. 7 MinutenHerausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin

Kurz erklärt

  • Etwa doppelt so viele Stunden für dasselbe Budget
  • Alltagshilfe 35,50 € statt rund 73 € pro Stunde
  • Pflegegeld sinkt nicht stärker als beim Pflegedienst
  • Bis zu 40 % der Sachleistung nutzbar
Fragen? 030 235 930 28

So viele Stunden Hilfe im Haushalt bekommen Sie im Monat

Für 40 % der Pflegesachleistung, gerundet. Pflegedienst: Berliner Beispiel mit rund 73 € pro Stunde. Morgenlicht: 35,50 € pro Stunde.

Pflegegrad 2 · Budget 318,40 €

Pflegedienstca. 4 Std. 21 Min.
Morgenlichtca. 8 Std. 58 Min.

Pflegegrad 3 · Budget 598,80 €

Pflegedienstca. 8 Std. 11 Min.
Morgenlichtca. 16 Std. 52 Min.

Gleiches Budget, gleiche Kürzung beim Pflegegeld – aber etwa doppelt so viel Hilfe.

Vier Gründe, warum sich das lohnt

  • Doppelt so viele StundenEine Stunde Alltagshilfe kostet bei Morgenlicht 35,50 €. Eine Stunde Reinigung mit Begleitung beim Pflegedienst kostet in Berlin nach den Orientierungswerten der Pflegestützpunkte rund 73 €. Aus demselben Geld wird so etwa die doppelte Zeit.
  • Kein Nachteil beim PflegegeldDas Pflegegeld sinkt um denselben Anteil – egal, ob ein Pflegedienst oder eine anerkannte Alltagshilfe die Hilfe übernimmt. Der Unterschied liegt nur darin, wie viel Hilfe Sie dafür bekommen.
  • Die richtige Hilfe für die richtige AufgabePutzen, Wäsche, Einkaufen und Begleitung sind keine Pflege. Dafür ist eine Alltagshilfe da. Braucht es zusätzlich Körperpflege, lässt sich beides kombinieren.
  • Von der Pflegekasse bezahltMorgenlicht ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Die Pflegekasse erstattet die Kosten im Rahmen Ihres Anspruchs. Welche Unterlagen nötig sind, klären wir mit Ihnen.

So einfach geht es

  1. Anrufen: Sie nennen uns Pflegegrad, Pflegekasse und wobei Sie Hilfe möchten.
  2. Ausrechnen: Wir rechnen gemeinsam aus, wie viele Stunden möglich sind und was das für Ihr Pflegegeld bedeutet.
  3. Loslegen: Ihre Alltagshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – möglichst immer dieselbe Person.

Wichtig: Für Körperpflege und medizinische Pflege bleibt der Pflegedienst die richtige Wahl. Es geht um die Hilfe im Haushalt und im Alltag.

Die Details: Woher der Unterschied kommt

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse jeden Monat einen Betrag für Pflegesachleistungen. Viele Familien nutzen ihn ausschließlich über einen Pflegedienst – auch für Putzen, Wäsche oder Einkaufen. Für Hilfe im Haushalt gibt es aber einen zweiten Weg: den Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Zwei Wege, die Pflegesachleistung für den Haushalt zu nutzen

Über einen Pflegedienst: Die Pflegesachleistung umfasst neben körperbezogener Pflege und Betreuung ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 36 SGB XI). Ein zugelassener Pflegedienst kann den Sachleistungsbetrag vollständig nutzen.

Über eine anerkannte Alltagshilfe: Mit dem Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) dürfen bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dieser Teil nicht schon durch einen Pflegedienst verbraucht wurde, denn dessen Leistungen werden vorrangig abgerechnet.

Monatlicher Sachleistungsbetrag nach § 36 SGB XI und davon höchstens umwandelbar (40 %)
PflegegradSachleistungdavon bis zu 40 %
2796 €318,40 €
31.497 €598,80 €
41.859 €743,60 €
52.299 €919,60 €

Was Hilfe im Haushalt beim Pflegedienst in Berlin kostet

Berliner Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, also mit einem festen Preis je Aufgabe, oder nach Zeiteinheiten von 5 Minuten. Die genauen Preise verhandelt jeder Pflegedienst einzeln. Die Pflegestützpunkte Berlin veröffentlichen Orientierungswerte (Informationsblatt Nr. 36, Stand 07/2026), unter anderem:

Orientierungswerte Berliner Leistungskomplexe 2026 (Auswahl)
LeistungskomplexPreis je Einsatz
LK 11b Reinigen der Wohnung23,67 €
LK 12 Wechseln und Waschen der Wäsche42,08 €
LK 13 Einkaufen21,04 €
LK 14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit23,67 €
LK 20 Betreuungsmaßnahmen (je Einheit)8,77 €
LK 17 Einsatzpauschale (werktags 6–22 Uhr)5,70 €

Hinzu kommen im Schnitt 2,5 Prozent Investitionskosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt und die Sie selbst zahlen, sowie ein Ausbildungszuschlag.

Beispiel für eine Stunde: Ein Berliner Pflegedienst bietet eine 60-minütige Haushaltsreinigung mit Begleitung als Paket an und rechnet sie als einmal LK 11b, fünfmal LK 20 und eine Einsatzpauschale ab. Mit den Orientierungswerten sind das 23,67 € + 43,85 € + 5,70 € = 73,22 € pro Stunde, zuzüglich rund 1,83 € Investitionskosten.

Rechnet ein Pflegedienst nach Zeit ab, nennen die Pflegestützpunkte als Beispiel 4,42 € je 5 Minuten für Körperpflege – das sind 53,04 € pro Stunde plus Wegepauschale. Preise für hauswirtschaftliche Zeiteinheiten erfragen Sie beim jeweiligen Pflegedienst.

Zum Vergleich: Bei Morgenlicht kostet eine Stunde Alltagshilfe 35,50 €, Anfahrt und Verwaltung sind enthalten. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag legen ihre Preise in dem Konzept fest, mit dem sie anerkannt werden.

Der Rechenweg im Detail

Angenommen, es werden 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für Hilfe im Haushalt verwendet und sonst keine Sachleistungen. Dann sinkt das Pflegegeld in beiden Fällen gleich stark. Der Unterschied liegt allein darin, wie viele Stunden Hilfe Sie für diesen Betrag bekommen:

Stunden pro Monat für 40 Prozent der Sachleistung, gerundet
KennzahlPflegegrad 2Pflegegrad 3
Budget (40 % der Sachleistung)318,40 €598,80 €
Pflegedienst (Beispiel 73,22 € pro Stunde)ca. 4 Std. 21 Min.ca. 8 Std. 11 Min.
Alltagshilfe (35,50 € pro Stunde)ca. 8 Std. 58 Min.ca. 16 Std. 52 Min.
Pflegegeld danach208,20 € statt 347 €359,40 € statt 599 €

Für denselben Teil des Budgets – und dieselbe Kürzung beim Pflegegeld – sind bei einer anerkannten Alltagshilfe in diesem Beispiel also etwa doppelt so viele Stunden Hilfe im Haushalt möglich. Zusätzlich steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zur Verfügung; bei 35,50 € sind das weitere rund 3 Stunden und 41 Minuten.

Gut zu wissen: Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt

Der umgewandelte Betrag zählt so, als hätten Sie in dieser Höhe Sachleistungen bezogen. Deshalb erhalten Sie nur noch ein anteiliges Pflegegeld: bei 40 Prozent Umwandlung noch 60 Prozent. Bei Pflegegrad 2 sind das 138,80 € weniger Pflegegeld im Monat, bei Pflegegrad 3 239,60 € weniger.

Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wofür das Pflegegeld bisher gebraucht wird – zum Beispiel als Anerkennung für Angehörige, die pflegen. Rechnen Sie beides nebeneinander. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse kann dafür einen Versorgungsplan erstellen.

Wann der Pflegedienst die richtige Wahl ist

  • Für Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Anziehen bei Pflegegrad 2 bis 5
  • Für medizinische Behandlungspflege, die ärztlich verordnet wird
  • Wenn mehr als 40 Prozent des Sachleistungsbetrags gebraucht werden

Oft ist eine Kombination sinnvoll: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, eine anerkannte Alltagshilfe den Haushalt und die Begleitung. Der Unterschied zwischen beiden Angeboten ist im Beitrag Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Pflegedienst erklärt.

So nutzen Sie den Umwandlungsanspruch

  1. Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, wie viel Sachleistung bereits durch einen Pflegedienst verbraucht wird.
  2. Wählen Sie ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag – nur dann erstattet die Pflegekasse.
  3. Reichen Sie Rechnung und Kostenerstattungsantrag bei der Pflegekasse ein. Ein Antrag vorab ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht erforderlich.
  4. Beachten Sie: Wurde für den Monat schon volles Pflegegeld gezahlt, verrechnet die Pflegekasse den zu viel gezahlten Teil mit der Erstattung.

Morgenlicht ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Abrechnung in Ihrem Fall abläuft, besprechen wir vor Beginn – ebenso wie die Frage, ob sich die Umwandlung für Sie rechnet. Mehr dazu auf der Seite Kosten und Pflegekasse.

Häufige Fragen

Kann ich die Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe nutzen?

Ja, ab Pflegegrad 2. Die Pflegesachleistung umfasst auch Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen zugelassenen Pflegedienst. Außerdem können bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags über den Umwandlungsanspruch für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Muss ich den Umwandlungsanspruch vorher beantragen?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist eine vorherige Antragstellung nicht erforderlich. Die Kosten werden nachträglich erstattet, wenn Sie Rechnung und Kostenerstattungsantrag bei der Pflegekasse einreichen. Es ist trotzdem sinnvoll, die Planung vorher mit der Pflegekasse zu besprechen.

Bekomme ich dann weniger Pflegegeld?

Ja, anteilig. Wer zum Beispiel 40 Prozent des Sachleistungsbetrags umwandelt und sonst keine Sachleistungen nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe kombinieren?

Ja. Die Pflegekasse rechnet zuerst die Leistungen des Pflegedienstes ab. Aus dem noch nicht verbrauchten Sachleistungsbetrag können Sie bis zu 40 Prozent des Höchstbetrags für die Alltagshilfe nutzen. Zusammen dürfen beide den Sachleistungsbetrag nicht überschreiten.

Gilt der Preisvergleich für jeden Pflegedienst?

Nein. Jeder Pflegedienst verhandelt seine Preise einzeln mit den Pflegekassen. Die Beispielwerte stammen aus den Orientierungswerten der Pflegestützpunkte Berlin. Fragen Sie beim Pflegedienst nach einem Kostenvoranschlag, bevor Sie sich entscheiden.

Quellen

Persönliche Beratung

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