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Ratgeber Pflegegrad

Pflegegrad-Begutachtung: Ablauf, sechs Lebensbereiche und Checkliste

Wer einen Pflegegrad beantragt, wird begutachtet. Hier lesen Sie, was dabei geprüft wird, wie die Punkte zustande kommen und wie Sie sich gut vorbereiten.

Aktualisiert am · Herausgeber: Morgenlicht Alltagshilfe Berlin

Die fünf Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist – nicht, welche Krankheit jemand hat. Aus der Begutachtung ergeben sich Gesamtpunkte zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten besteht Pflegegrad 1.

Pflegegrade und Gesamtpunkte nach § 15 SGB XI
PflegegradGesamtpunkteBedeutung
112,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
227 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigungen
347,5 bis unter 70schwere Beeinträchtigungen
470 bis unter 90schwerste Beeinträchtigungen
590 bis 100schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Quelle: § 15 Abs. 3 SGB XI.

Was begutachtet wird: sechs Lebensbereiche

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Geprüft wird, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark:

  • Mobilität

    Aufstehen, Treppensteigen, sich in der Wohnung fortbewegen

    10 %

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    Orientierung, Erinnern, Gespräche verstehen, Entscheidungen treffen

    15 %*

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Unterstützung

    15 %*

  • Selbstversorgung

    Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang

    40 %

  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

    Medikamente, Arzttermine, Verbände, Therapien

    20 %

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen

    15 %

* Von diesen beiden Bereichen zählt nur der höhere Wert, zusammen 15 %. Quelle: § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI.

Ablauf und Fristen

  1. Antrag stellen

    Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein formloser Anruf oder Brief reicht für den Start; das Antragsdatum zählt.

  2. Termin abwarten

    Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtung. Der Termin findet meist bei Ihnen zu Hause statt und wird vorher angekündigt.

  3. Begutachtung

    Die Gutachterin oder der Gutachter fragt nach dem Alltag und lässt sich manches zeigen. Angehörige dürfen dabei sein.

  4. Bescheid

    Die Pflegekasse muss grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Das Gutachten wird mitgeschickt, wenn Sie nicht widersprechen.

Quelle zur Frist: § 18c Abs. 1 SGB XI. Bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz gelten kürzere Fristen.

Den Antrag Schritt für Schritt stellen

Checkliste für den Begutachtungstermin

  • Aktuelle Arztberichte und Krankenhausentlassungsberichte
  • Medikamentenplan
  • Liste der Hilfsmittel, zum Beispiel Rollator oder Hörgerät
  • Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: wobei, wie oft und wie lange Hilfe nötig ist
  • Notizen zu Stürzen, nächtlicher Unruhe oder Orientierungsproblemen
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Kontaktdaten von Hausarztpraxis und Pflegedienst, falls vorhanden

Tipps für das Gespräch

  • Beschreiben Sie einen normalen Tag – nicht einen besonders guten.
  • Spielen Sie Schwierigkeiten nicht herunter, auch wenn es unangenehm ist.
  • Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein und zu ergänzen.

Nach dem Bescheid

Prüfen Sie das mitgeschickte Gutachten in Ruhe. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, zum Beispiel für anerkannte Alltagshilfe. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu.

Wie Morgenlicht unterstützt

Wir erklären Ihnen den Ablauf, helfen beim Ausfüllen von Formularen und bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Nach der Einstufung klären wir, ob eine Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse möglich ist. Eine ausführliche, kostenfreie Pflegeberatung bieten außerdem Ihre Pflegekasse und die Pflegestützpunkte Berlin.

Quellen

Persönliche Beratung

Unterstützung nach der Einstufung

Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen. Wir erklären Ihnen, wie das in Ihrem Fall funktioniert.

Ihre Ansprechpartnerin:Asiye Duman

Alle Kontaktwege

Telefonisch erreichbar Mo–Fr, 9–16 Uhr · Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch